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Gesamtanlage Hauptstraße I
Hauptstraße 4-22
Die Gesamtanlage umfasst die südliche Bauzeile am nordöstlichen Ende der Hauptstraße. Es handelt sich um eine weitgehend geschlossene Zeile von Fachwerkhofanlagen des 18. Jahrhunderts, die im 19. Jahrhundert erweitert wurden, wobei jedoch der ursprüngliche Charakter sichtbar erhalten blieb. Sie dokumentieren die veränderten Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Bevölkerung im Laufe der Jahrhunderte und sind aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |