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Gesamtanlage Hauptstraße II
Hauptstraße 87-111, 96, 104-126
Hohlstraße 2
Mühlgasse 1-5, 2-10
Weinbergstraße 2-6
Die aus geschichtlichen Gründen schützenswerte Gesamtanlage erstreckt sich westlich des historischen Ortskerns entlang der Hauptstraße und wird im Osten durch die Weinbergstraße, die Hohlstraße sowie die mehrfach abknickende, nach Süden führende Mühlgasse abgeschlossen. Die Parzellen in Hohlstraße, Mühlgasse und Weinbergstraße weisen sehr unregelmäßige Zuschnitte und Größen auf. Während die Parzellen der südwestlichen Bauzeile der Hauptstraße überwiegend großzügig geschnitten sind, liegen auf der nordöstlichen Straßenseite vorwiegend kleine, ineinander verschachtelte Parzellen, die wohl durch Erbteilung entstanden sind. Die Bebauung ist nahezu durchgängig von Fachwerkwohnhäusern und Scheunen des 18. und 19. Jahrhunderts geprägt und verdeutlicht die zeittypischen Bauformen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |