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Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Der nordwestlich des alten Ortskerns am Rande des Weinbergs gelegene Jüdische Friedhof umfasst ein lang gestrecktes, 1680 qm großes Hangareal mit 83 Grabsteinen des 19. und 20. Jahrhunderts. Das Gelände, auf dem 1940 die letzte Beerdigung stattfand, war früher offensichtlich größer, da von der Jewish Restitution Successor Organization ca. 1200-1500 qm als Ackerland verkauft wurden. Bereits seit dem Ende des 16. Jahrhunderts sind Juden in Treis nachweisbar. Als letzter Hinweis auf die jüdische Gemeinde von Treis, die um die Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden war und die 1829 eine Synagoge an der Hauptstraße 63 erbaute, welche in den 1950er Jahren abgebrochen wurde, ist der Friedhof aus geschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |