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Exponiertes Fachwerkwohnhaus an der Ecke zur Hauptstraße, das mit einem den Geländeabfall ausgleichenden Sockel versehen ist. Das traufseitig erschlossene Gebäude wird von einfachem Fachwerk mit geschosshohen Streben geprägt und weist eine umlaufende Quergebälkszone auf. Zusätzliche Bedeutung hat es durch die seitlich angebrachte Rähminschrift. Sie lautet, soweit lesbar: "...CATHARIN GEBORENE GEBAUT ERHOBEN DEN 28. APRIL IM JAHR CHRISTI 1854 - (?) DER ZIMMERMEISTER WAR JOHANNES GEISS ALLHIER IN TRAIS". Das Gebäude schließt die Kirchstraße nach Süden hin optisch ab und ist daher aufgrund seiner städtebaulich wichtigen Position Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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