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Gießen, Stadt und Landkreis
Staufenberg
Treis an der Lumda
  • Bahnhofstraße 9
  • Bahnhofstraße 9A
Flur: 1
Flurstück: 34/3, 34/4

Dreiseitige Fachwerkhofreite des 19. Jahrhunderts. Die nach vorne offene, im Krümmungsbereich der Straße gelegene Hofanlage besteht aus einem giebelständigen Wohnhaus, einem lang gezogenen Stalltrakt und einer zurückgesetzten Scheune. Ebenso wie der Hauptbau, der aufgrund seiner dreiachsigen Giebelfassade und den vergiebelten Fensterrahmungen wichtige gestalterische Funktion besitzt, bestehen auch die Nebengebäude aus einfachem, regelmäßigem Fachwerk. Besondere Bedeutung hat das Anwesen durch zwei bruchstückhaft erhaltene Inschriften. Die eine, im Rähm des Wohnhauses lautet: „...UND DESSEN EHEFRAU CHRISTINA GEBOHRENE WOLF ERBAUT UND ERHOBEN IM JAHRE CHRISTO DEN 13. JUNO 1853 - DER WERKMEISTER WAR JOHANNES GEISS", die andere, im Rähm der Scheune: „...DEN EINWOHNER JOHANN ADAM RÜHL UND DESSEN EHEFRAU ANNA KATHARINA EINE GEBOHREN WOLFFIN ERBAUT UND ERHOBEN DEN 22. MAI 1829 - DER WERKMEISTER WAR JOHANNES BEPPLER VON ... DER BAU STEHT IN GOTTES HAND DER BEWAHRE IHN VUR FEUER UND BRAND". Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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