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Das exakt gegenüber der Lumdabrücke stehende Fachwerkwohnhaus ist mit seiner dreiachsigen Giebelseite auf die platzartige Kreuzung ausgerichtet. Es ähnelt sowohl im Aufbau des Fachwerkes, als auch durch die dreieckigen Fensterabschlüsse dem Wohnhaus Bahnhofstraße 9 und wurde wie dieses von Zimmermeister Johannes Gaiss erbaut. Die im Rähm der Giebelseite angebrachte Inschrift lautet: "DEM DEN JUNGGESELLEN JOHANN ADAM MILL WURDE FÜR DEN PLAN ZUM BAUEN VOR DIE BRÜCKE GEMACHT, UND MIT HILFE GOTTES DIESES HAUS AUSGERICHTET AM 21. JUNI 1844 DER ZIMMERER WAR JOHANNES GAISS ALHIER ZU TREISS". Aufgrund seiner wichtigen Überleitungsfunktion ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |