Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude vermutlich aus dem 18. Jahrhundert; an der Einmündung des ursprünglich den Ort im Südwesten begrenzenden Wächtersgangs in die Hauptstraße markant im Ortsbild gelegen. Zusammen mit dem gegenüberliegenden Anwesen Hauptstraße 23 hat das Gebäude im heutigen Ortsbild die wichtige Funktion, den Auftakt des historischen Ortskerns von Westen aus zu vermitteln. Das Fachwerk von Wächtersgang 1 ist verputzt, scheint aber in seinem Gefüge weitgehend ungestört zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |