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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus auf nach hinten flacher werdendem Bruchsteinsockel mit traufseitigem Eingang. An der Traufseite des giebelseitig verschindelten Gebäudes ist Fachwerk des 18. Jahrhunderts erhalten. Während der Eckständer des Erdgeschosses mit einer Strebe mit Kopfwinkelholz, Halsriegel und Gegenstrebe versehen ist, verfügen die weit gestellten Streben des Obergeschosses nur über Halsriegel. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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