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Das bereits im 18. Jahrhundert entstandene Mühlengebäude, das mit seiner Rückseite an den Mühlgraben angrenzt, wurde im 19. Jahrhundert aufgestockt und erweitert. Den "Mannfiguren" des älteren Bauteils steht grafisches Fachwerk gegenüber, das auch die beiden Zwerchhäuser bestimmt. Ebenfalls im 19. Jahrhundert entstand die Scheune auf einem den Niveauunterschied zur Straße ausgleichenden, abgestuften Sockel. Die beiden Gebäude einschließlich der Hofpflasterung sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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