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Giebelständiges, inzwischen vollständig neu verputztes, weit in die Tiefe geführtes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das seitlich eines Treppenaufgangs situierte, hoch aufragende Gebäude auf einem das Höhenniveau ausgleichenden Bruchsteinsockel hat, da es direkt an die Straße grenzt, eine wichtige Funktion im Straßenbild. Seine einfach, aber symmetrisch gegliederte Giebelfront wird ebenso wie die westliche Traufseite von geschosshohen Schrägstreben geprägt. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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