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Von der Straße leicht zurückgesetztes, zweizoniges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Traufseitig zur Straße ausgerichtet und wegen des starken Geländeanstiegs von einem hohen Sockel unterfangen, zeigt das Gebäude im Obergeschoss Fachwerk der Erbauungszeit. Bemerkenswert sind hier die profilierte Schwelle, weit gestellte Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und Gegenstreben an den Ecken und eine vollständig ausgeprägte "Mannfigur" am Bundständer sowie die um 1900 entstandene Rahmenfüllungstür. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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