Hauptstraße 46, Erkertürmchen
Hauptstraße 46, Turm
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Gießen, Stadt und Landkreis
Staufenberg
Treis an der Lumda
  • Hauptstraße 46
  • Hauptstraße
Burg und Amtshaus
Flur: 1
Flurstück: 74/1, 795/1

Craft von Schutzbar, ein Mitglied der älteren Linie der Milchlings, errichtete ab 1550 auf dem ihm gehörenden Gelände des „Scheunenhofes" nördlich der Lumda eine zweite Burganlage, die von seinem Sohn Ebert weiter ausgebaut wurde. Nachdem die Burg 1656 an den Landgrafen von Hessen-Kassel übergegangen war, wurde sie Sitz der landesherrlichen Verwaltung und diente zunächst als Rentei und Justizamt, später auch als Staatsforstamt.

Das historische Burggelände umfasst das von West nach Ost gerichtete ummauerte Hofareal, das von der Hauptstraße bis ans Ufer der Lumda reicht. Außer dem 1801/02 auf den Grundmauern des alten Burgbaus errichteten Amtshauses, einem dreigeschossigen kubischen Gebäude, das mit seiner Langseite direkt an der Straße steht, blieben große Teile der 1,10 m starken Ringmauer erhalten. Sie sowie die durch eine Gartenlaube bekrönten Reste eines Eckturms oder Erkers im Südwesten und der vollständig erhaltene kleine Rundturm mit Spitzdach an der Südostecke gehören zum ursprünglichen Bestand der einst stark befestigten Burg. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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