Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Stark exponiertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus in städtebaulich wichtiger Eckposition an der Einmündung der Bahnhofstraße. Das mit einem hohen Sockel versehene Gebäude, dessen vollständig einsehbare östliche Traufseite durch eine weite, konsolgestützte Auskragung des Obergeschosses gekennzeichnet ist, zeigt symmetrisch gegliedertes Fachwerk. Hauptcharakteristika sind neben den plastisch ausgearbeiteten Quergebälken die Schmuckmotive an den Eckständern, die beiden geschweift geführten Andreaskreuze, die als Brüstungsschmuck eingesetzt sind, und die zentrale "Mannfigur" im Giebel. Da das um 1720 entstandene Gebäude, das früher mit einem Schopfwalm abschloss, einen wichtigen Beitrag zum Erscheinungsbild der Hauptstraße liefert, ist es aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |