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Das traufseitig zur Straße stehende, aus Fachwerk errichtete Doppelwohnhaus bildet den westlichen Auftakt zur radial um den Kirchhof herumgeführten Bebauung. Es steht exponiert gegenüber der Einmündung der Bahnhofstraße an der Ecke der steil ansteigenden Kirchstraße und hat zwei gleich große, zweigeschossige Einheiten, die durch einen gemeinsamen, hohen Bruchsteinsockel und durch ein gemeinsames Satteldach miteinander verbunden sind. Das Fachwerk ist völlig symmetrisch aufgebaut und die ursprüngliche Fensteraufteilung noch deutlich ablesbar. Geprägt ist es im Untergeschoss von Dreiviertelstreben, von denen die beiden mittleren mit Kopf- und Fußbändern versehen sind, und geschosshohen Streben im Obergeschoss sowie einer profilierten Schwelle. Der Bau ist einschließlich seines rückwärtigen Anbaus Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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