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Das am Hang errichtete, traufseitig zur Straße ausgerichtete Fachwerkwohnhaus steht leicht zurückgesetzt und angewinkelt zum Nachbarhaus. Wegen des großen Höhenunterschiedes wird das niedrige Untergeschoss nach Süden hin durch ein weiteres Geschoss unterfangen. Wichtige Gestaltungsmerkmale des Fachwerkgefüges sind das durchlaufende profilierte Quergebälk, geschwungene Eckstreben sowie die hoch aufragende, gleichmäßig unterteilte Fachwerkwand des Ostgiebels, die seitlich in voller Höhe in Erscheinung tritt. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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