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Zweizoniges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Das an einer Seitengasse stehende Gebäude, das wegen des Geländeanstiegs von einem hohen Bruchsteinsockel unterfangen ist, zeigt auf der frei einsehbaren östlichen Traufseite kräftiges Fachwerk der Erbauungszeit. Neben dem plastisch ausgebildeten, profilierten Quergebälk sind die mit Gegenstreben ausgestatteten "Mannfiguren" im Obergeschoss bemerkenswert, ebenso die hoch gelegene, von einer kleinen Außentreppe erschlossene alte Eingangstür und die in der vorderen Zone in beiden Geschossen paarweise angeordneten Fenster. Das teilweise verkleidete Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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