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Leicht zurückgesetztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Obschon das mit einem Sockel ausgestattete Gebäude im Untergeschoss massiv erneuert ist, wahrt es ab dem Obergeschoss wertvolles, symmetrisch gegliedertes Fachwerk der Erbauungszeit. Die weit geschwungenen Streben und verzierten Kopfwinkelhölzer sowie die profilierten Quergebälke prägen das Gefüge. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |