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Von der Straße leicht zurückgesetztes, traufseitig ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus an der Ecke der Zufahrt zur Hofreite Nr. 95. Das von einem gequaderten Sockel unterfangene, zweizonige Gebäude wird von einem Satteldach abgeschlossen und zeigt eine regelmäßige Fassadengliederung. Es wahrt wertvolles Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts mit weit ausgestellten, geschwungenen Streben und plastisch hervorgehobenem Quergebälk. Es wird aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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