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Giebelständiges, großvolumiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das stattliche, leicht angewinkelt zur Straßenflucht stehende Gebäude zeigt über dem niedrigen Sockel und dem verputzten Untergeschoss klar gegliedertes, an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk. Neben weit gespreizten, mit Gegenstreben, Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln ausgestatteten Streben im Eckbereich sind die dreifach übereinander angeordneten, aus Kurzstreben gebildeten Figuren an den Mittelständern sowie die paarweise zusammengezogenen Fenster im hinteren Traufbereich bemerkenswert. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Grenzstein | |
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