Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweizoniges, traufseitig zur Straße ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus. Das um 1700 zu datierende Gebäude, dessen östliche Giebelseite vollständig einsehbar ist, grenzt mit der Rückseite unmittelbar an den Kirchhof. Sein qualitätvolles, aus stark dimensionierten Hölzern gebildetes Fachwerk ist ab dem Obergeschoss symmetrisch aufgebaut. Bemerkenswert ist die Quergebälkszone mit profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern, die weit gespreizten Strebe- bzw. "Mannfiguren", die mit Gegenstreben und an der Traufseite auch mit Halsriegeln ausgestattet sind, und eine rautenförmige Brüstungsfigur. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |