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Die beiden unter einem Dach zusammengefassten Gebäude sind im Laufe des 18. Jahrhunderts in mehreren Bauphasen entstanden. Das zur Straße giebelständige Gebäude auf einem Bruchsteinsockel steht traufseitig einerseits an einem Stichweg zur Hohlgasse, andererseits an einer kurzen Sackgasse. Zur Sackgasse hin wird es von einem mittig angeordneten Zwerchhaus und einer Freitreppe geprägt. Das Fachwerk ist bestimmt von „Mannfiguren" und geschwungenen Streben mit Gegenstreben sowie profilierten Schwellen und abgerundeten Füllhölzern. Die zur Stichstraße orientierte Traufseite zeigt im hinteren Bauteil ein Rautenmotiv in zwei Fensterbrüstungsfeldern. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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