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Die urkundlich erstmals um 1520 erwähnte Mühle wurde, nachdem die Obermühle um 1650 den Milchlings verloren gegangen war, vergrößert. Sie war bis 1852 Erbleihmühle und kam dann in den Besitz der Familie Hofmann, die die heute noch bestehenden Gebäude errichtete. Das Hauptgebäude der vollständig erhaltenen dreiseitigen Hofanlage, ein stattlicher Rechteckbau mit einfachem konstruktivem Fachwerk, ist giebelseitig zur Straße ausgerichtet. Es zeigt acht gleichmäßig gereihte Fenster im Obergeschoss und wahrt eine alte Eingangstür mit Außentreppe und Glasdach. Zusammen mit der Fachwerkscheune und dem schmalen, lang gestreckten Nebengebäude, das ebenfalls giebelständig ist und über dem gequaderten Sockel aus Fachwerk besteht, ist die gut erhaltene Hofanlage, die mit ihrer Südseite an die Lumda grenzt, aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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