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Traufseitig zum Hof ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus am Ende des östlichen Teilabschnitts der Pfarrstraße. Das von einem gestuften Sockel unterfangene, ursprünglich dreizonige, nachträglich um eine Zone erweiterte Gebäude entstammt in seinen älteren Teilen dem 18. Jahrhundert. Ein im Treppenpodest vermauerter Inschriftstein nennt als Baudatum „1770". Bemerkenswerte Details, die eine Einstufung als Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen erforderlich machen, sind die Quergebälkszone mit profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern sowie die „Mannfiguren", die im Obergeschoss zusätzlich mit Gegenstreben versehen sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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