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Lang gestreckter, traufseitig zur Straße ausgerichteter Fachwerkbau an der Ecke zur Bahnhofstraße. Als so genanntes Einhaus vereinigt das im frühen 18. Jahrhundert errichtete Gebäude mehrere Funktionen unter einem Dach. Charakteristische Merkmale des Gebäudes, dessen Kellersockel das Geländegefälle nach Süden ausgleicht, sind unregelmäßig eingefügte, geschosshohe Schrägstreben, zwei Hauseingänge, ein Stalleingang und das Scheunentor. Aufgrund seiner städtebaulich wichtigen Lage und seiner typologischen Besonderheit ist der Bau Kulturdenkmal aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |