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Vollständig erhaltene Hofanlage des 19. Jahrhunderts mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus, traufseitig zur Gasse ausgerichtetem Fachwerknebengebäude und giebelständiger Fachwerkscheune. Das von einem gequaderten Sockel unterfangene Wohnhaus wahrt auf der Giebelseite symmetrisch aufgebautes konstruktives Fachwerk sowie auf der Hofseite eine mit Oberlicht und Außentreppe ausgestattete Eingangstür. Wichtige Akzente im Straßenbild setzen sowohl das zweigeschossige schmale Nebengebäude, dessen Giebelseite einsehbar ist, als auch die über einem hohen Sockel aufragende, in das Jahr "1870" datierte Scheune. Einschließlich des gepflasterten Hofes Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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