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Das in der Tiefe der Hofanlage stehende Fachwerkwohnhaus ist mit seiner Traufseite zum Hof ausgerichtet. Ursprünglich zweizonig und wohl noch im ausgehenden 17. Jahrhundert errichtet, wahrt der über einem gestuften Sockel erbaute Kernbau, der nachträglich nach Osten erweitert wurde, ab dem Obergeschoss und besonders an der westlichen Giebelseite wertvolles Fachwerk der Erbauungszeit. Bemerkenswert sind hier die weit gespreizten "Mannfiguren" mit geschwungenen Streben sowie die plastisch ausgearbeiteten Quergebälke mit profilierten Schwellen und geschuppten Füllhölzern. Das Gebäude, dessen über der Tür angebrachte Rähminschrift nicht lesbar ist, ist einschließlich der Außentreppe Kulturdenkmal aus städtebaulichen, baugeschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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