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Im Winkel zur Straßenflucht stehendes, giebelseitig ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts. Das Einhaus, dessen vorne gelegener Wirtschaftsteil am sekundär vermauerten Scheunentor ablesbar ist, wahrt als große Seltenheit eine spätbarocke, zweiflügelige Eingangstür. Die verhältnismäßig große Tür, deren mehrfach profilierte hölzerne Laibung erhalten ist, zeigt pro Türblatt je drei übereinander angeordnete geschweift gearbeitete Füllungen. Die obersten laufen seitlich in Voluten aus und werden von Kielbögen, die mit Kleeblattformen bekrönt sind, abgeschlossen. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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