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Das zweizonige, durch einen hohen Sockel auf Straßenniveau gebrachte Fachwerkwohnhaus, das mit der Giebelseite zur ansteigenden Straße ausgerichtet ist, wahrt auf der vollständig einsehbaren Traufseite im Obergeschoss symmetrisch ausgebildetes Fachwerk mit weit gespreizten Streben, die mit Kopfwinkelhölzern versehen sind. Einschließlich der hohen Außentreppe und der jüngeren Fachwerkscheune ist das aus dem späten 18. Jahrhundert stammende Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |