Burg Gleiberg, Schildmauer
Burg Gleiberg, Unterburg
Gleiberg
Burg Gleiberg, südliches Tor
Burg Gleiberg, Oberburg vom Bergfried
Burg Gleiberg, Blick in die Landschaft..
Burg Gleiberg, Oberburg
Burg Gleiberg, Bergfried
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Gießen, Stadt und Landkreis
Wettenberg
Krofdorf-Gleiberg
  • Gleiberg
  • Der Kirchweg
  • Burgstraße
Burg Gleiberg
Flur: 9
Flurstück: 1089/1, 1091/2, 1091/5, 1092/1, 1093/1, 1093/2, 1096/4, 1096/5, 1096/7, 1096/8, 1097/6, 1097/7, 1098/19, 1098/21

Zwischen dem Fohnbach im Westen und dem Gleibach im Osten thront weithin sichtbar die Gipfelburg Gleiberg auf dem gleichnamigen 308 m hohen Basaltkegel am Nordrand des Gießener Beckens und prägt im Zusammenspiel mit den Silhouetten des Vetzberges und des Dünsberges die klar gegliederte Kulturlandschaft nordwestlich von Gießen.

Die wahrscheinlich schon im 10. Jahrhundert von den Konradinern gegründete Stammburg der Gleiberger Grafen, die bereits 1103 durch Kaiser Heinrich V. zum ersten Mal zerstört wurde, war von der Mitte des 12. Jahrhunderts an in der Hand der Herren von Merenberg, die sie weiter ausbauten. 1328 kam sie dann durch Erbschaft an die Grafen von Nassau. Diese besetzten sie mit Amtmännern, passten die bestehende Oberburg der Feuerwaffenentwicklung an und erbauten die Unterburg. Kurzzeitig von hessisch-darmstädtischen Truppen besetzt gehalten, wurde die Burg 1646 von niederhessischen Truppen in Brand geschossen und erobert. Seit dieser Zeit blieb die Oberburg Ruine, während die weniger geschädigte Unterburg nach 1879 durch Hugo von Ritgen im Auftrag des Gleibergvereines restauriert wurde.

Die den topografischen Gegebenheiten geschickt angepasste, noch heute allseitig durch Mauern gesicherte Burganlage, die über die steil ansteigende, in Serpentinen emporgeführte Burgstraße von Süden her erschlossen ist, gliedert sich in zwei durch Höhenlage und Baualter unterschiedene Teilbereiche, die Unter- und die Oberburg.

Am höchsten Punkt der Oberburg steht hinter einer abknickenden, abgerundeten Mantelmauer, die vielleicht erst im 14. Jahrhundert errichtet und im 15. Jahrhundert erneuert wurde, der mächtige, runde Bergfried aus dem 12. Jahrhundert. Der etwa 30 m hohe Turm, der einen Durchmesser von 12 m aufweist, zeigt in 14,20 m Höhe einen sockelartigen Mauerrücksprung, welcher auf das früher vorhandene, ehemals gewölbte Verlies hindeutet. Als ursprünglich einziger Eingang, der zu den über dem Verließ gelegenen drei Geschossen und zur ehemals zinnenbewehrten Turmplattform führte, diente eine rundbogige Tür auf der Westseite in 15,25 m Höhe.

Wesentlich älter als dieser Turm sind die wahrscheinlich noch auf das 11. Jahrhundert zurückgehenden, aus sorgfältigem Quadermauerwerk gefügten Fundamentreste eines quadratischen Turmes, der offensichtlich noch zur Gründungsanlage gehörte, später aber überbaut wurde. An ihn grenzt die in ihrer südlichen Außenmauer und dem Westgiebel erhaltene Ruine des ursprünglich romanischen, später veränderten und erweiterten Palas an, in den die Merenberger um 1230 eine Kapelle einbauten.

Erhalten sind ferner eine in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts errichtete Wehrmauer mit Bogenblenden an der Innenseite, große Teile der beiden vorgelagerten, im 15. Jahrhundert entstandenen Zwinger mit Mauertürmen sowie die Umfassungsmauern der Unterburg samt dem alten spitzbogigen Torzugang im Nordosten.

Die Unterburg selbst besteht aus zwei rechtwinklig aneinander gesetzten, lang gestreckten Gebäuden, die erst in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts vermutlich unter Graf Albrecht von Nassau-Weilburg erbaut wurden. Während der so genannte Albertus-Bau, dessen rundbogige Tordurchfahrt außen eine Bossenquaderung aufweist, noch ganz aus Stein besteht, hat der so genannte Nassauer Bau bereits ein Fachwerkobergeschoss.

Einschließlich der unbebauten Freiflächen im Süden, Westen und Norden, die für die Burgansicht aus der Ferne von besonderer Bedeutung sind, ist die wehrtechnisch und typologisch gleichermaßen interessante Burganlage des Gleibergs, die mit der seit 1331 Stadtrechte genießenden gleichnamigen Siedlung eine untrennbare Einheit bildet, aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Sachgesamtheit Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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