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Aus der Straßenflucht zurückgesetztes, zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf massiv erneuertem Erdgeschoss mit Fachwerkscheune. Das wohl im 19. Jahrhundert errichtete Gebäude wird durch symmetrisch aufgebautes Fachwerk, an der Giebelseite mit hohen, weit gespreizten Streben mit gegenläufigen Kopf- und Fußbändern versehen, geprägt. Das Gebäude markiert den Richtungswechsel, der von Norden in leichtem Bogen geführten Froschgasse nach Südwesten und ist daher einschließlich der Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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