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Außergewöhnlich gestaltetes dreigeschossiges Wohnhaus des späten 19. Jahrhunderts in extremer Hanglage. Das direkt an die stark ansteigende Wehrmauer angesetzte, von einem hohen Sockel unterfangene Gebäude, das in den unteren Geschossen verbrettert und im Obergeschoss verschindelt ist, zeigt an der zur Straße hin orientierten Traufseite Fensterbänder und einzeln stehende Fenster, die durch Pilasterrahmen und abwechslungsreich gestaltete Brüstungsfelder hervorgehoben sind. Besonders markante Wirkung erzielt die asymmetrisch gegliederte Fassade durch den vergiebelten Seitenrisalit, durch den ihm vorgelagerten, separat verdachten Anbau und durch den ebenfalls verdachten seitlichen Treppenaufgang. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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