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Ehemaliges Burgmannenhaus. Das traufseitig zur Gasse ausgerichtete, verputzte bzw. verblendete Fachwerkwohnhaus, das um 1750 als Wohnung für den damaligen Pfarrer Schmidtborn diente, lässt an Trauf- und Giebelseiten starke Auskragungen erkennen. Es wahrt insgesamt seine ursprünglichen Proportionen, die auf ein hohes Alter hindeuten. Es ist sowohl aus städtebaulichen als auch aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |