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Giebelständiges Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert. Das zweigeschossige Gebäude mit Fachwerkgefüge aus stark dimensionierten Hölzern, dessen prägendste Gestaltungselemente die schräg gestellten, mit Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben ausgestatteten Streben an den Eckständern sind. Traufseitig fügt sich diese Hölzeranordnung zu einer „Mannfigur". Das Giebelfeld ist durch dicht gestellte, parallel angeordnete Ständer regelmäßig gegliedert. Die das Grundstück nach Osten abgrenzende rückwärtigen Fachwerkscheune abgebrochen. Das Wohnhaus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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