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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit massivem Erdgeschoss über einem Bruchsteinsockel errichtet. Das Obergeschoss verfügt über Fachwerk des 17. Jahrhunderts mit weit gespreizten Streben, Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln, die mittig eine „Mannfigur" bilden. Die Kopfhölzer sind mit Herzen beschnitzt, die Eckständer als geschuppte und gedrehte Viertelsäulen mit je zwei gegenläufigen Voluten am oberen und unteren Ende ausgearbeitet. Die profilierte Giebelschwelle wird von Konsolen, die einen Fries bilden, getragen. Das Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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