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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus steht am südlichen Ende der inselartig im stark ansteigenden Gelände Unter der Burg angeordneten Gebäude, so dass nicht nur die südliche Giebelseite, sondern auch beide Traufseiten von der Straße aus einsehbar sind. Das im 16./17. Jahrhundert entstandene Gebäude wird von profilierten Schwellen, gerundeten Füllhölzern und k-förmigen Streben geprägt. Es ist auf einem das Höhenniveau des Geländes ausgleichenden Bruchsteinsockel errichtet und von einem Satteldach überfangen. Einschließlich der südlich gelegenen Terrasse ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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