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Das giebelständige, in den Straßenraum vorstehende Fachwerkwohnhaus hat eine relativ breite Giebelseite und ist wegen seiner Hanglage von einem nach hinten ansteigenden, hohen Sockel unterfangen. Die stark profilierte, auf beschnitzten Balkenköpfen ruhende Schwelle des Obergeschosses kragt über das massive Erdgeschoss aus. An die mit Voluten beschnitzten Eckständer schließen weit gespreizte, leicht geschwungene Streben an. Der Dachgiebel ist verschiefert. Eine im Fenstersturz des rechten Untergeschossfensters angebrachte Inschrift mit der Bezeichnung „C 1597 H" belegt das hohe Alter des Hauses. Es ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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