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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 16. oder 17. Jahrhunderts auf hohem Bruchsteinsockel mit rundbogigem Kellerportal. Die beiden Geschosse sind von stockwerksübergreifenden Eck- und Bundständern zusammengefasst. Teils gebogene Streben steifen das Fachwerk aus. Interessant sind auch die an der Traufseite sichtbaren Deckenbalkenköpfe. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |