Unter der Burg 11, ev. Kirche
Ev. Kirche, Kanzel
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Gießen, Stadt und Landkreis
Wettenberg
Krofdorf-Gleiberg
  • Unter der Burg 11
Ev. Kirche
Flur: 9
Flurstück: 1086

Die ehemals der hl. Katharina geweihte Kirche, eine in den nordöstlichen Burghang integrierte Anlage mit L-förmigem Grundriss, entstand vermutlich an der Stelle eines romanischen Vorgängerbaus in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts.

Ausgangspunkt für die heute mit einem Halbwalmdach abschließende Kirche war eine geostete Kapelle, der jetzige Südteil des Gebäudes. Ihr durch Strebepfeiler abgesicherter gotischer Chor mit 5/8-Schluss und Maßwerkfenstern der ursprünglich im Inneren mit einem Gewölbe ausgestattet war, wurde 1619 durch einen achteckigen, verschieferten Turm mit kleiner Laterne und Haube überbaut. Gleichzeitig wurde auch das Schiff nach Norden zu einem nun nordsüdlich orientierten Rechtecksaal erweitert, worüber die datierende Inschrift im Schlussstein der Laibung des Nordportals Auskunft gibt. Bemerkenswerte Details der Innenausstattung sind außer der mittelalterlichen Steinmensa und den im Chor freigelegten Resten von Wandmalereien des 15. Jahrhunderts (u.a. Muttergottes, hl. Hieronymus, hl. Katharina, Jüngstes Gericht) die aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammenden, zweigeschossigen Emporen, die unten mit ornamentalen Brüstungsmalereien, oben mit gedrehten Docken versehen sind. Des weiteren sind gemalte Fensterumrahmungen mit Putten von 1743, die prachtvolle Kanzel einschließlich Schalldeckel mit reichen Schnitzereien von 1643 sowie drei Grabsteine von 1666, 1695 und 1790 erhalten.

Die Kirche ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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