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Gesamtanlage Fohnbachstraße
Fohnbachstraße 4-10
Nahrungsberg 1- 3, 2
Rodheimer Straße 18-24
Die auf der östlichen Seite der vom Ortsmittelpunkt nach Nordwesten führenden Fohnbachstraße gelegene Gesamtanlage umfasst großflächige Hofreiten des 17. und 18. Jahrhunderts in dichter Bebauung an Fohnbachstraße und Nahrungsberg sowie vier kleine, hintereinander angeordnete Wohnhäuser an der Rodheimer Straße. Die städtebaulich und geschichtlich interessante Gesamtanlage verdeutlicht die vermögens- und stellungsabhängigen Wohnformen der letzten Jahrhunderte und ist daher aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |