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Gesamtanlage östlicher Ortskern
Hauptstraße 35-43
Inselstraße 1-7, 2-12
Rodheimer Straße 7-21, 27-31, 2-4
Die östlich des Kirchhofes gelegene Gesamtanlage besteht aus der kleinteiligen Bebauung der in West-Ost-Richtung verlaufenden Rodheimer Straße sowie den großzügig geschnittenen Hofanlagen an der nach Norden abzweigenden Inselstraße und der den östlichen Abschluss bildenden Hauptstraße. Vor allem durch die Zeilen gut erhaltener, großformatiger Scheunen des 17. und 18. Jahrhunderts bzw. die intakten Hofreiten ist diese Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |