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Gesamtanlage Rodheimer Straße
Rodheimer Straße 37-41, 30, 34-44
Die Gesamtanlage, bestehend aus Fachwerkwohnhäusern des 18. Jahrhunderts, erstreckt sich entlang der in Ost-West Richtung verlaufenden Rodheimer Straße. Eine Besonderheit stellt dabei die Anordnung der Parzellen der nördlichen Bauzeile dar: Hinter vier in der Straßenflucht stehenden Gebäuden und nur über die vorderen Parzellen erschlossen, sind drei weitere Grundstücke angeordnet. Die Gesamtanlage ist aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |