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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts ergibt im Zusammenspiel mit dem stumpfwinklig angesetzten, traufseitig zur Straße ausgerichteten Torgebäude aus dem späten 19. Jahrhundert, ein Massivbau mit bogiger Einfahrt und gereihten Flachbogenfenstern, eine raumprägende Fassadenwirkung. Das rechtsseitig sekundär erweiterte Gebäude ist im Dachgeschoss verschiefert und verfügt über symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit Streben und Kopfbändern im Erdgeschoss und geschosshohen Streben im Obergeschoss. Das für die Ortsstruktur charakteristische Gebäudeensemble ist aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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