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Das am Ende einer gassenartigen Einfahrt gelegene Fachwerkwohnhaus, dessen Giebelseite von der Straße aus einsehbar ist, wahrt die ursprünglichen Proportionen, die auf eine Erbauung im späten 17. Jahrhundert hindeuten. Von einem Sockel unterfangen, zeigt es weit gestelltes Fachwerk mit weit gespreizten Streben an den Eckständern und ein stark auskragendes Obergeschoss. Der Dachgiebel ist verschiefert. Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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