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Sehr schmales giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jahrhunderts. Das verputzte, rückwärtig erweiterte Gebäude, das im vorderen Teil seine ursprünglichen Proportionen wahrt, hat einen schwach ausgeprägten Sockel und zeigt am Übergang zum Obergeschoss allseitig einen leichten Überstand. Da auch die Fensteranordnung in ursprünglicher Ausprägung gewahrt ist, muss davon ausgegangen werden, dass das Fachwerk insgesamt erhalten ist. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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