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Giebelständig zur Straße ausgerichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Bruchsteinsockel, rückwärtig mit massivem Erdgeschoss auf der nördlichen Traufseite. Das symmetrisch aufgebaute Fachwerk verfügt nur an den Eckständern über Streben, die an der Straßenfassade, zwei eng stehende, hochformatige Fenster flankierend, geschosshoch sind, während die Streben an der Traufseite weit gespreizt in die Ständer einbinden. Einschließlich des Nebengebäudes ist das Wohnhaus mit traufseitig überkragendem Obergeschoss aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |