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Giebelständiges, zweizoniges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Der großvolumige Bau zeigt ab dem Obergeschoss regelmäßiges, an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk. Außer der weit gespreizten "Mannfigur" mit Gegenstreben an zentraler Stelle der Traufseite und den leicht geschwungenen Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und Gegenstreben an den Eckständern, sind die profilierten Quergebälke und die dockenförmigen Kurzstreben im Giebel bemerkenswert. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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