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Das zweigeschossige giebelständige Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, das von einem Schopfwalmdach abgeschlossen wird, befindet sich in der Sichtachse der Rodheimer Straße. Das Erdgeschoss ist mit nahezu geschosshohen Streben versehen, das Fachwerk ab dem Obergeschoss auf der Giebelseite verschiefert. Bemerkenswert sind an der Traufseite eine "Mannfigur", Streben mit Kopfbändern und Halsriegeln an den Eckständern sowie eine profilierte Schwelle. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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