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Markante Fachwerkhofanlage mit zweigeschossigem, giebelständigem Wohnhaus auf flachem Sockel. Die Geschossüberstände des komplett verputzten Gebäudes sowie die Proportionen lassen auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert schließen. Den hinteren Hofabschluss bildet eine großvolumige Fachwerkscheune, deren rückwärtige Traufseite zur Inselstraße ausgerichtet ist. Das Anfang des 19. Jahrhunderts wahrscheinlich von Meister David Heier linksseitig des Wohnhauses errichtete Hüttenberger Tor gehört zum zweiteiligen Typus mit Torfahrt und gesonderter Pforte. Es zeigt als Gefachfüllung über der Pforte ein griechisches Kreuz mit geschweiften Hölzern. Sein bogig abschließendes Haupttor ist mit einem doppelten Kerbschnittband umrahmt, während die Pforte und der Türsturz mit einfachem Schnitzband verziert sind. Die Hofreite ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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