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Zu dem 1744 von Oberförster Gunkel errichteten, heute veränderten Gebäude gehört ein überdachtes Hoftor mit gesonderter Torfahrt und Pforte. Während die Torfahrt von einem gewundenen Seil und von zwei schmalen Kerbschnittbändern umrahmt wird, ist die Pforte von einem einfachen Kerbschnittband umzogen. Die Winkelbänder der Pforte sind mit viertelkreisförmigen Fächerrosetten ausgeziert, das Gefach über ihr zeigt ein geschweift geführtes griechisches Kreuz. Seine Mitte, die Arme und die beiden Teile des Stammes sind mit je einem als Radbild gefassten Achtstern sowie mit eingesteckten Knäufen verziert. Die Inschrift über der Handpforte lautet: „DIESES THOR IST DURCH KARL GUNCKELS WITWE CONRAD ABEL UND SEINE EHEFRAU MARIA ERBAUET WORDEN WERKM DAVID HEIER DEN 2 TEN AUGUST 1820." Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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