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Der im 19. Jahrhundert errichtete zweigeschossige Kombinationsbau aus Rat- und Backhaus, ein stark exponierter, rechteckiger Überleitungsbau an der spitzwinklig zulaufenden Ecke zur Hauptstraße, besteht im Untergeschoss aus Bruchsteinmauerwerk, im Obergeschoss aus einfach und regelmäßig gegliedertem Fachwerk. Bemerkenswerte Baudetails sind die sandsteingelaibten, verschiedenformatigen Fenster des Erdgeschosses, die streng gereihten großformatigen Obergeschossfenster und das weit vorkragende Walmdach. Der Gemeinschaftsbau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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